Haupteingang des Rathauses
Klosterruine Beselich
Historische Kerkerbachbahn Heckholhausen, einst wurde damit der Schwarze Lahnmarmor transportiert

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Beselich ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG)

Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Beselich www.beselich.de

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gemeindeverwaltung Beselich

Steinbacher Straße 10

65614 Beselich

 +49 06484 9123-0

+49 06484 9123-45

Gemeinde@Beselich.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Gemeinde Beselich arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente
  • das über die Plattform "Vimeo" eingebundene Video ist aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht überall vorhanden und werden noch ergänzt.
  • Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben
  • Beim Veranstaltungsfilter lassen sich die gesetzten Filter nicht mit der Tastatur allein wieder abwählen
  • die Alternativtexte für Bilder sind nicht bei allen Grafiken hinterlegt

Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an

gemeinde@beselich.de

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • Inhalte in Leichter Sprache ( das Ziel soll bis Mitte des Jahres erreicht werden )
  • Alternativtexte für Bilder verbessern und ausbauen (das Ziel soll bis Mitte des Jahres erreicht werden)
  • Anpassung PDF-Dateien ( das Ziel soll bis Mitte nächsten Jahres erreicht werden )

Evaluationsmethode

Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/selbst-testen.html) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.10.2021 überprüft.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit(at)rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2024 erstellt.