Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über das Inkrafttreten 

Bauleitplanung der Gemeinde Beselich

Bebauungsplan "Oben in der Aue und auf dem Sieghaus, teilw. Flur 2 und 14", 5. Änderung

hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten

Die Gemeindevertretung Beselich hat in ihrer Sitzung am 29.04.2024 den 5. Änderungsplan zum Bebauungsplan „Oben in der Au und Auf dem Sieghaus tlw. Flur 2 und 14“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung, im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Der Bebauungsplan wird mit Begründung in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Beselich, den 21.06.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Beselich
Im Auftrag

Andreas Ott

Kontakt

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