Amtliche Bekanntmachung
Hebesätze für Grundsteuer ändern sich
Zum Hintergrund: Im Zuge der bundesweite Grundsteuerreform wurden die Grundsteuermessbeträge neu ermittelt. Diese neuen Messbeträge ersetzen die bisherigen nach den Einheitswerten zum 01.01.1964 berechneten Messbeträge und wurden den Kommunen elektronisch mitgeteilt.
Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden, eine Kommune 2025 nach neuem Recht also etwa gleich viel einnehmen soll wie 2024 nach dem alten Recht. Das heißt allerdings nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Steuermessbeträge in Verbindung mit den neuen Hebesätzen gegenüber dem alten Recht ändern.
Um der Empfehlung der Steuerverwaltung Rechnung zu tragen und das bisherige Grundsteueraufkommen zu erhalten, sah die Empfehlung für Beselich eine Reduzierung der Grundsteuer A auf 206,49%, für die Grundsteuer B auf 166,42% vor.
Die Empfehlung ist für die Kommune nicht bindend, sondern stellt eine Empfehlung dar. Mit den nun gültigen Hebesätzen von 207% bzw. 167% kommt die Gemeinde dieser Empfehlung allerdings vollumfänglich nach. Im zurückliegenden Jahr 2024 lagen die Hebesätze bei 240% bzw. 280%.
Der genauen Wortlaut der Bekanntmachung findet sich hier: