Wasserzählerstände werden erhoben

Hauseigentümer, die bereits einen Funk-Wasserzähler installiert haben, müssen sich um nichts kümmern. Diese Geräte, erkennbar an der Zählernummer, die mit „8 SEN…“ beginnt, werden in der 48. Kalenderwoche vom gemeindlichen Bauhof automatisch abgelesen. Die Ablesung erfolgt dabei unkompliziert und kontaktlos durch das Befahren der Straßen – ein Betreten des Grundstücks oder der Innenräume ist nicht erforderlich.

Für Eigentümer mit einem herkömmlichen Wasserzähler ohne Funkfunktion gibt es hingegen eine kleine Aufgabe: Bitte übermitteln Sie den Zählerstand wie gewohnt per zugesandter Ablesekarte oder alternativ digital über das Ableseportal der Gemeinde.

Wasserzählerstand online übermitteln