Hebesätze der Gemeinde

Die Hebesätze der Gemeinde Beselich werden über die Haushaltssatzung jedes Jahr neu beschlossen.

Beselich zählt seit vielen Jahren hessenweit zu den Städten und Gemeinden mit den niedrigsten Hebesätzen und ist hierdurch für Familien und Unternehmen gleichermaßen attraktiv.

Derzeit gelten folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A 240 %
  • Grundsteuer B 280 %
  • Gewerbesteuer 305 %

Wasser-, Abwasser und Niederschlagswasser

Die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren wurden zuletzt 2023 für einen 5 Jahreszeitraum durch ein Gutachten berechnet und anschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen.

Die derzeit gültigen Gebühren sind:

  • Frischwasser: 3,95 € / m³ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  • Abwassergebühr: 3,79 € / m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,47 € / m² versiegelter Fläche

Online-Services

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

Wissenswertes zum Thema Grundsteuer

Die Grundsteuer A und B ist eine Jahressteuer. Demjenigen dem das Grundstück zum 01.01. eines Jahres vom Finanzamt zugerechnet wurde, ist das gesamte Jahr der Steuerschuldner für die Gemeinde. Ein unterjähriger Verkauf macht sich erst zum 01.01. des Folgejahres bemerkbar. Die Gemeinde ist auf die Mitteilung des Finanzamtes angewiesen und kann erst zu diesem Zeitpunkt die Umschreibung vornehmen.

Dieser Grundsatz wird jedoch bei einer Versteigerung durchbrochen. Bei einer Versteigerung tritt der Zuschlagsersteher mit dem Tag des Zuschlags gegenüber der Gemeinde als Eigentümer auf und wird von der Gemeinde veranlagt.

Da bei Grundstücksübertragungen jedoch der neue Eigentümer meistens in das Haus einzieht oder bereits dort Arbeiten verrichtet, kann aufgrund eines von Käufer und Verkäufer unterschriebenen Übergabeprotokolls die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühr auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden.

Online-Service

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

Hundesteuer

Hunde, die in Beselich gehalten werden, sind steuerpflichtig, sofern diese nicht durch einen Steuerbefreiungstatbestand von der Steuerpflicht befreit sind.

Die Steuer gliedert sich wie folgt:

  • für den 1. Hund 42,00 €
  • für den 2. Hund 96,00 €
  • für jeden weiteren Hund 120,00 €
  • für gefährliche Hunde 600,00 €

Die Steuer ist am 01.07. fällig.

Nutzen Sie das SEPA Einzugsverfahren und behalten Sie alle Zahlungsfristen im Überblick.

Online-Services

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

Weitere Informationen

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Bankverbindungen

Zahlungen an die Gemeinde Beselich können auf folgende Bankverbindungen erfolgen.

Volksbank Schupbach
SWIFT-Code: GENODE51SBH
IBAN: DE84511918000001321900

Kreissparkasse Weilburg
SWIFT-Code: HELADEF1WEI
IBAN: DE69511519190191000439

Lastschriftmandat

Sie möchten Ihre Steuern und Abgaben über das SEPA-Lastschriftmandat begleichen? Dann sind sie hier richtig. Füllen Sie einfach das nachstehende SEPA-Basis- oder -Firmen-Kombimandat aus. Damit erleichtern Sie sich und uns die Arbeit.

Bitte drucken Sie das jeweilige Formular aus, füllen es aus und schicken es unterschrieben per Post an uns oder werfen es im Briefkasten im Rathaus Beselich ein.

Kommunaler Haushalt

Diagramme und Auswertungen auf einem Laptopbildschirm

Haushaltsplan 2024

Der Haushaltsplan 2024 wurde am 15.12.2023 durch die Gemeindevertretung beschlossen.

Er schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Plus von 8.021 €, im außerordentlichen Ergebnis mit einem Plus von 230.021 € ab. Für das Jahr 2024 wurden zudem Investitionen in Höhe von 3.663.985 € geplant.

Der Haushaltsplan enthät keine genehmigungspflichtigen Teile.

Mehr