Pflanzling auf einem alten Baum

Der Beselicher Wald wird fit für die Zukunft

Der Gemeindewald Beselich besteht zu 79% aus Laubholz, davon macht die Buche mit 59% derzeit den größten Anteil aus. 21% sind Nadelhölzer. Die nährstoffreichen Böden bieten optimale Wuchsbedingungen für viele Laub- und Nadelhölzer, wie zum Beispiel Vogelkirsche, Bergahorn und Douglasie.

Besonders die Fichte hat in den letzten Jahren stark unter den Auswirkungen von Stürmen und dem Borkenkäferbefall gelitten. Infolge dieser Schäden ist der Anteil der Fichte im Wald deutlich zurückgegangen, und viele Frei- bzw. Kulturflächen (Fläche, auf der aktiv neue Bäume gepflanzt werden) sind entstanden. Dieses Ereignis beschleunigt den Waldumbau, der mehrere Jahrzehnte bis Jahrhunderte in Anspruch nimmt. Ziel ist es hierbei möglichst viele Baumarten auf der Fläche zu sichern.

Die unterschiedlichen Entwicklungsstadien des Waldes – von der kleinen Pflanze bis zum ausgewachsenen Baum – sind Teil des sogenanten Dauerwaldmodells. Dieses Konzept setzt auf eine natürliche Walddynamik und nachhaltige Waldbewirtschaftung.

PEFC-Zertifizierung

Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung...

Logo des PEFC-Zertifikates

PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. 

Die PEFC-Zertifizierung ist damit eine Art weltweiter „Wald-TÜV“. Holz- und Papierprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung.

...mit Pflichten für die Kommune

Im Zuge des hessischen Waldgesetzes und der PEFC-Zertifizierung geht Beselich auch die Verpflichtung ein, durch Sturm, Trockenheit oder Borkenkäfer geschädigte Waldflächen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren durch Maßnahmen der natürlichen Verjüngung oder Pflanzungen aufzuforsten.

Besonderen Wert wird in Beselich darauf gelegt, dass sich die Baumarten an zukünftige Klimaveränderungen anpassen können. Neben Eiche, Lärche und Douglasie finden auch Elsbeere, Roteiche oder Thuja ihren Platz im Gemeindewald.

Klimaangepasstes Waldmanagement

Logo Fördermittelgeber

Um die Herausforderungen an Klimaschutz und Anpassung des Waldes an den Klimawandel stemmen zu können, erhält Beselich finanzielle Unterstützung aus dem Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement". 

Über einen Zeitraum von 20 Jahren stellen die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie Ernährung und Landwirtschaft zwischen 300 und 400 TEUR für den Umbau des Waldes und verpflichtet sich daüfr zu folgenden Kriterien:

  1. Verjüngung des Vorbestandes durch künstliche Verjüngung (Pflanzung) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes.
  2. Die Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend heimische Hauptbaumarten auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen.
  3. Bei künstlicher Verjüngung ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.
  4. Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten. 
  5. Erhalt oder Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten.
  6. Verzicht auf Kahlschläge: Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung ist nur möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.
  7. Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.
  8. Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben.
  9. Bei der Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter und bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.
  10. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.
  11. Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur sofern dem keine übergeordnete Gründe entgegenstehen.
  12. Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche, was bei Waldflächen von über 100 Hektar allerdings obligatorisch ist.

mehr erfahren